
Die Kündigungsfrist für Stromverträge ist unterschiedlich. Meist liegt sie zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wer seinen Strom vom Grundversorger bezieht, muss sich gewöhnlich nur an eine vierwöchige Kündigungsfrist halten.
Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit
Viele Stromtarife haben auch eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn die Mindestvertragslaufzeit zum Beispiel ein Jahr und die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres kündigen, damit ein Stromanbieterwechsel möglich ist. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die Mindestvertragslaufzeit. Verbraucherschützer raten deshalb beim Abschluss von Stromverträgen zu einem Tarif mit kurzer Kündigungsfrist. Dadurch bleiben Sie handlungsfähig und können bei Bedarf den Stromanbieter wechseln.
Kündigungsfrist bei Sonderkündigungsrecht und Umzug
Wenn beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der Stromversorger die Preiserhöhung rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Dann können Sie außerordentlich kündigen – meist mit einer Frist von zwei Wochen nach Ankündigung der Strompreiserhöhung. Das gleiche gilt bei einem Umzug. Auch hier gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn die Kündigung kurzfristig erfolgen muss, sollten Sie dies immer selbst in die Hand nehmen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung rechtzeitig entgegengenommen wird.
Mustervorlage: Sonderkündigung (PDF)
Mustervorlage: Kündigung bei Umzug (PDF)
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